Energieausweis nach GEG

Der Verbraucher hat die Qual der Wahl: Verbrauchsenergieausweis oder Bedarfsenergieausweis?


Wo liegt der Unterschied?

Der Verbrauchsenergieausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes in den letzten 3 Jahren. Da dieser stark abhängig vom Nutzerverhalten ist kann hiermit in der Regel keine zuverlässige Aussage über den energetischen Zustand des Gebäudes gegeben werden.

Der Bedarfsenergieausweis basiert auf einer energetischen Beurteilung des Gebäudes anhand einer Berechnung nach Gebäudeenergiegesetz (GEG). Hiermit ist eine zuverlässige Beurteilung des energetischen Zustandes des Gebäudes möglich und bildet die Grundlage für Sanierungsmaßnahmen.

Wer sich dafür entscheidet, die Chance zu nutzen um einen detaillierten Einblick in den Zustand seines Gebäudes zu erhalten, sollte sich ausschließlich für den Bedarfsenergieausweis entscheiden. Gemeinsam mit einer fundierten Beratung wird Ihnen dies von der INGENIEURBÜRO HOLZBAU GmbH & Co. KG angeboten. Investieren Sie in die Zukunft, Ihre Energiekosten werden es ihnen danken.

 

Ab wann sind Energieausweise verpflichtend?

Der Energieausweise für Neubauten sowie für Modernisierungen im Bestand ist ab 1.10.2007 Pflicht bei neuen Bauanträgen.

Der Energieausweise für Bestandsgebäude samt möglichen Empfehlungen für Modernisierung bei Verkauf oder Neuvermietung ist verpflichtend für:

  • Wohnbestand erbaut bis 31.12.1965 ab 1. Juli 2008
  • Wohnbestand erbaut ab 1.01.1966 ab 1. Januar 2009
  • Nichtwohnbestand ab 1. Juli 2009.